BGH legt „nicht geringe Menge“ nach CanG fest – besonders Schwere Tat… nach Entkriminalisierung?
Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2024 » Pressemitteilung Nr. 93/24 vom 22.4.2024Siehe auch: Beschluss des 1. Strafsenats vom 18.4.2024 – 1 StR 106/24 –BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 93/2024
Konsumcannabisgesetz – Bundesgerichtshof setztGrenzwert der nicht geringen Menge für Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g festBeschluss vom 18. April 2024 – 1 StR 106/24
Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.Auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Verfahren über die Revisionen der beiden Angeklagten entsprechend den zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Schuldspruch jeweils neu gefasst. Zudem hat er den Grenzwert der nicht geringen Menge i.S. von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG auf 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) festgesetzt.Infolge des gegenüber der bisherigen Rechtslage niedrigeren Strafrahmens des § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Vorinstanz: LG Ulm – Urteil vom 18. Dezember 2023 – 2 KLs 73 Js 9434/23
Quelle: BGH-Urteil-2024-geringe-Menge-1_str_106-24.pdf
Aktualisiert am 23.04.2024, um 10:45 Uhr
Hammer-Entscheidung vom Bundesgerichtshof nicht geringe Menge KCanG – Alle Antworten beantwortet von Konstantin Grubwinkler: geplant live am 23.04.2024 um 20:00 Uhr.
Konstantin Grubwinkler: Instagram: https://www.instagram.com/rgranwaelte/ Discord: https://discord.gg/7TjA3mnV9u Eure Fragen und Antworten zur Teillegalisierung Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Aktualisierung 24.04.2024, 00:50 Uhr
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