THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und wann man aufgrund von Cannabiskonsum zur MPU muss.

Vorlage für die Führerscheistelle

Mitarbeiter der Führerscheinstellen scheinen durchzudrehen.
THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und wann man aufgrund von Cannabiskonsum zur MPU muss.
Vorlage für die Führerscheistelle
Mitarbeiter der Führerscheinstellen scheinen durchzudrehen.
Kriminalpolizist mit Weitsicht.
DHV-Politiker-Podium am 28.06.2024 auf der Cannabis Normal! Konferenz Im Jahr eins nach der Teillegalisierung gibt es weiterhin viel Gesprächsbedarf. Deshalb haben wir wieder vier Politiker der hanffreundlichen Parteien eingeladen, um mit ihnen auf der traditionellen Politikerrunde den Auftakt der CaNoKo am Freitagabend zu bestreiten. Wir blicken auf den zurückliegenden Krimi zurück, der sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dem Cannabisgesetz vorausging. Was waren für die beteiligten Politiker die aufregendsten Momente, worüber haben sie sich am meisten geärgert und gefreut? Und wie geht es jetzt weiter? Wird die Ampel noch die versprochene Säule 2 mit der regionalen wissenschaftlichen Erprobung von kommerziellem Anbau und Cannabis-Fachgeschäften liefern?
Neuer Grenzwert, so kommst Du durch die Polizeikontrolle, Verfolgung von Konsumenten, uvm.
Änderung des KCanG und der StVG ist durch und wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gültig.
Neuer Grenzwert im Straßenverkehr Wie verhalte ich mich in einer Verkehrskontrolle Wie verhalte ich mich in einer „Personenkontrolle“ Instagram: https://www.instagram.com/rgranwaelte/ Discord: https://discord.gg/7TjA3mnV9u Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Änderungen Cannabis Legalisierung beschlossen ! Grenzwert Führerschein
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Hey Leute, Heute geht es um beschlossene Änderungen der Cannabis Legalisierung, dem CanG. Welche Änderungen es gibt und was in der Zukunft auch beim Thema Führerschein erlaubt ist, erfahrt ihr im Video. Änderungen Cannabis Legalisierung beschlossen ! Grenzwert Führerschein
Bundestag beschließt THC-Grenzwert | DHV-News # 423
Die Hanfverband-Videonews vom 07.06.2024
0:00 Intro
0:27 Vorbemerkungen
1:06 Europawahl am Sonntag
1:38 ECI abgesagt
4:00 CaNoKo: Anbauvereine
8:05 Bundestag: 3,5ng THC-Grenzwert beschlossen
11:48 Grenzwert zu niedrig
13:01 Selbst testen?
14:06 Null-Toleranz für Fahranfänger
16:00 1ng für Personenbeförderer
17:49 Definition von Missbrauch
20:59 Umstellung auf Speicheltests
24:04 Bundesrat
27:17 Bundestag: Änderung KCanG für Anbauvereine beschlossen
29:27 gebündelte Dienstleistungen
31:28 mehrere CSC an einem Standort
32:10 Angestellte für mehrere Tätigkeiten
34:34 Termine Die Tonspur der Sendung steht hier als Audio-Podcast zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung: https://hanfverband.de/wp-content/upl…
https://oldenburgernachrichten.de/218…Bundestag: Änderung KCanG für Anbauvereine beschlossen bundestag.de, 03.06.2024: Fachverbände kritisieren Änderungen am Cannabisgesetz (mit Videoaufzeichnung der Anhörung) https://www.bundestag.de/dokumente/te… DHV, 29.05.2024: Stellungnahme des DHV zur Änderung des KCanG bzgl. Anbauclubs https://hanfverband.de/stellungnahme-… DHV, 05.06.2024: Georg Wurth im Bundestag: Anhörung zur Änderung des CanG • Georg Wurth im Bundestag: Anhörung zu…
Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr! Was sich ändert und was du wissen musst | 2024 | ON MPU
▬▬▬▬ Inhaltsverzeichnis ▬▬▬▬ 00:00 Die Änderung der StVG kommt
00:32 3,5 ng/ml und 0,2 Promille
01:24 Wie kommen die Experten auf 3,5 ng/ml?
02:27 Rechtsmedizin Köln: Weniger Verstöße mit 3,5 ng/ml THC
03:17 Speicheltests, die letzte Hoffnung?
05:04 Probezeit und Fahranfänger, was gilt?
07:00 Folgen von Mischkonsum Alkohol und THC
08:33 THC-Ersttäter und Cannabismissbrauch
10:35 Tödliche neue Formulierung
11:20 fehlende Grenzwerte führen zu Willkür bei Behörden
a) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
Drucksache 20/11366
b) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs
eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 20/11370
Der Text beschreibt zwei Gesetzentwürfe, die von den Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Bundestag eingebracht wurden und sich mit der Nachjustierung des Konsumcannabisgesetzes und der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes befassen. Hier ist eine zusammengefasste Darstellung der Hauptpunkte:
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Regelungen rund um den Konsum und die Kontrolle von Cannabis sowie die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und an die aktuellen Anforderungen und Empfehlungen anzupassen.
Entwurf-eines-Gesetzes-zur-Aenderung-des-Konsumcannabisgesetzes-2011366.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-cannabis-999684
Warnung vorm Kiffen
Neues Problem: Geldwäsche, Skandal am BGH, Grenzwert, alle Antworten – Live
06. Mai 2024, 10:34 Uhr. 12 warten Geplant für: 06.05.2024, 20:00 Uhr DEUTSCHLAND
KCanG – Alle Antworten Live Sind Stecklinge erlaubt oder nicht? Wird die Geldwäsche zur Strafbarkeits-Falle? Müssen Konsumenten aussagen? Neuer Grenzwert schon heute, AG Dortmund? Bleibt die nicht geringe Menge? Skandal am BGH
Konstantin Grubwinkler: Instagram: https://www.instagram.com/rgranwaelte/
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Eure Fragen und Antworten zur Teillegalisierung
Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Warnung vor Weed
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FAQ Cannabis und Führerschein
Am 23.04.2024 hat sich Georg Wurth mit Cannabis-Anwalt Oliver Rabbat zu einem Interview getroffen, um die Situation für Cannabiskonsumenten und Führerschein nach Inkrafttreten des CanG zu besprechen. Wir haben vorab eure Fragen gesammelt und sie hier versucht alle zu beantworten. Nutzt die Sprungmarken vor den jeweiligen Fragen unten in der Liste oder im angepinnten Kommentar!
0:00 Vorschau
0:43 Intro
1:26 Was galt bis 01.04.? Was gilt jetzt?
6:16 Welcher Grenzwert gilt jetzt?
8:11 Bis zur Anhebung auf 3,5 ng keine Bußgeldbescheide hinnehmen.
11:24 MPU-Anordnung vor dem 1. April bekommen?
13:29 Spielen Abbauwerte noch eine Rolle?
16:44 Fahrradfahren?
18:25 E-Scooter?
19:29 Patienten, ändert sich was?
24:52 Patient werden um Führerschein zu schützen?
28:01 Soll man sich als Patient outen?
29:22 Erstverstoß – Zweitverstoß?
33:01 Erstverstoß nach Alkohol?
35:15 Erstverstoß nach Besitz?
36:11 Was ist mit Altfällen?
39:22 Erstverstoß 1ng oder 3,5ng?
42:11 Nachträglich Patient geworden?
45:01 Nicht bestandene MPU?
47:04 Probezeit?
48:58 Warum entscheiden Führerscheinstellen unterschiedlich?
49:36 Bußgelder zurückbekommen?
50:10 Was sieht die Polizei über mich?
53:49 Welche Tests lehnt man ab?
56:22 Urintests?
56:47 Tests freundlich ablehnen
58:07 Verhalten beim Bluttest?
59:52 Ausfallerscheinungen?
1:00:48 Was passiert wenn ich mich weigere Blut abzugeben?
1:01:04 Tipps vom Experten?
1:02:08 Wann Grenzwert unterschreiten?
1:04:19 Tägliche Konsumenten nach Schlaf unter 3,5 ng?
1:06:06 Speicheltests?
1:11:01 Alkhol pusten freiwillig?
1:12:30 Selbsttest?
1:17:03 Wann kommt der Grenzwert?
1:18:03 Alkohol und Cannabis?
1:19:48 Wann besteht Missbrauch?
1:21:52 Was droht bei über 3,5?
1:23:23 Wieso 3,5?
1:24:40 3,5 + (angebliche) Ausfallerscheinungen
1:26:51 Berufskraftfahrer?
1:27:04 Im Ausland aufgefallen?
1:28:10 Warum nimmt der DHV den Grenzwert so hin?
1:31:01 Änderungen sind Meilenstein
1:34:22 Ist der Grenzwert zustimmungspflichtig?
Oliver Rabbat https://cannabis-anwalt.berlin
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Warnung vor Ganja
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Auf dem Weg in die Bananen Republik ohne Bananen, oder längst mitten drin?
Boomtown rats – Banana republic (1980)
BGH-Entscheidung verfassungswidrig
Damit, dass die BGH-Entscheidung verfassungswidrig ist, beschäftigen sich nicht nur Juristen seit der Veröffentlichung des Beschlusses vom 18.04.2024.
Doch damit, ob das plötzliche Verschwinden des Beschlusses für ca. zwei Tage und das Auftauchen des Beschlusses in anderer Form eine Fälschung ist, sollte sich wirklich jeder beschäftigen, der bis zu dem Tag noch geglaubt hat, wir würden in einem Rechtsstaat leben. Und wir dürfen uns fragen, wie oft so vorgegangen wurde und wie es zu kontrollieren ist. Im Grunde genommen sollte eine Sonderkommission ermitteln, die die Server forensisch auswerten!
Ein Skandal schon aus dem Grund, dass möglicherweise CDU/CSU Anhänger (Der Fall Angelika Allgayer, Beisitzerin im Vorstand des CDU-Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen, https://www.bacdj.cdu.de/vorstand) an diesem Beschluss mitwirkten, was Befangenheit zumindest nicht ausschließt und stark nach einer politischen Entscheidung des BGH riecht? Allemal eine Lachnummer, wäre dieses nicht zu tiefst erschütternd.
Selbst Juristen scheinen nun mehr und mehr aufzuwachen und festzustellen, in welchem Zirkus sie durch die Magnese geführt werden.
Wir sollten dranbleiben, und lernen!
Aktualisiert am 25.04.2024 um 10:14 Uhr:
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 44a Hindernisse für Berufungen als ehrenamtliche Richter
(1) Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters soll nicht berufen werden, wer
1.
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder:
https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44a.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 33
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Umstrittener Cannabis-Beschluss zur „nicht geringen Menge“: BGH-Entscheidung ist verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 24.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54410/
Hier eine Zusammenfassung des Artikels:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich eine Entscheidung zum neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) getroffen, die für Aufsehen gesorgt hat. Es ging um die Frage, ab welcher Menge Cannabis der Gesetzgeber von einer strafrechtlich relevanten „nicht geringen Menge“ ausgeht. Der BGH entschied, dass diese Menge weiterhin bei 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) liegt, wie es bereits im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von 1984 festgelegt wurde. Diese Entscheidung wird jedoch von Konstantin Grubwinkler kritisiert, der bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.
Gemäß dem neuen KCanG sieht § 34 Abs.1 Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren für den einfachen Verstoß gegen das Gesetz vor. Bei einem Verstoß gegen die nicht geringe Menge droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gemäß § 34 Abs.3 Nr. 4 KCanG.
Es gibt uneinheitliche Rechtsprechung bezüglich der nicht geringen Menge, da das KCanG keine genaue Definition enthält. Der BGH setzt sie nun bei 7,5g THC fest, was einige für problematisch halten, da dies den Willen des Gesetzgebers zu umgehen scheint. Der BGH begeht laut Kritikern auch einen systematischen Fehler, da dieser Grenzwert dazu führt, dass selbst geringfügige Überschreitungen der erlaubten Menge schnell als nicht geringe Menge gelten können.
Die Entscheidung des BGH wird als problematisch angesehen, da sie möglicherweise nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist und den Schutz der Bürger vor den Risiken des Schwarzmarktes nicht angemessen berücksichtigt. Es wird erwartet, dass andere Instanzgerichte möglicherweise nicht die Position des BGH übernehmen und dass der Fall letztendlich vor den großen Senat für Strafsachen des BGH gebracht wird, um eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes sicherzustellen.
Siehe Beitrag vom 24.04.2024: https://wirkbund.de/kcang-bgh/
Warnung vor Weed
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Und täglich grüßt das Murmeltier. BGH, das Haus das Verrückte macht.
BGH verlässt die Grenze der Rechtsstaatlichkeit – LIVE
Am 24.04.2024 um 20:00 Uhr Live
Konstantin Grubwinkler: Instagram: https://www.instagram.com/rgranwaelte/ Discord: https://discord.gg/7TjA3mnV9u Eure Fragen und Antworten zur Teillegalisierung Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Strafrechtler Konstantin Grubwinkler berichtet zur möglichen Fälschung des Urteils des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshof, durch den Ersten Strafsenat. Er führt aus wie schwierig es ist, verfassungswidrige Entscheidungen für eine erfolgreiche Verfassungsklage zu begründen. Seiner Aussage zur Folge eine satte 2% Chance.
Fraglich ob man so ein Gericht überhaut braucht, wenn man doch gegen Windmühlen antritt. Konstantin Grubwinkler weist auf seinen Artikel auf LTO.de – Legal Tribune Online – Aktuelles aus Recht und Justiz hin. Dazu hier mehr Zündstoff: BGH-Entscheidung ist verfassungswidrig
Warnung vor Sinsemilla
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